In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]