Verbraucher können Anwälte auf Schadensersatz verklagen, die für Betreiber sogenannter Abofallen auftreten. Das hat das Amtsgericht Marburg in einem aktuellen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Nutzer kostenlose Software herunterladen wollen, war aber auf ein Abo-Angebot hereingefallen und sollte für ein zweijähriges Abonnement insgesamt 192 Euro zahlen, die der Anwalt des Betreibers bei ihm eintreiben wollte. Der Verbraucher drehte daraufhin den Spieß um und verklagte den Anbieter und den Mahn-Anwalt, bei dem es sich nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung um den einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank handeln soll, erfolgreich auf Schadensersatz.
Das Gericht begrĂĽndete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Tatsache, fĂĽr den Download einer an sich im Internet kostenlos erhältlichen Software ein Abonnement abschlieĂźen zu mĂĽssen, so weit vom jeweiligen Vorstellungsbild des Nutzers entfernt liege, dass hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden mĂĽsse. Der Anwalt als „Organ der Rechtspflege“ hätte – so das Gericht – wissen mĂĽssen, dass es sich um versuchten Betrug handele und habe sich daher der Beihilfe zum Betrugsversuch schuldig gemacht, wenn er das Inkasso fĂĽr eine „offensichtliche Nichtforderung“ betreibe.
Alle Details zur UrteilsbegrĂĽndung des Gerichts finden Sie in unserer ausfĂĽhrlichen Meldung zum „Abo-Fallen-Urteil“ des Amtsgerichts Marburg.