München, 21.10.2015 – Schwerer Rückschlag für die Hotellerie: Die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind „verfassungsgemäß“. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof in zwei neuen Musterverfahren.
Zwei Hotelbetreiber hatten gegen die Matratzenmaut für private Hotelübernachtungen geklagt. 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass Hotelnächtigungen aus geschäftlichem Anlass nicht extra besteuert werden dürfen. Daraufhin erhoben aber weitere Städte und Gemeinden Abgaben für Leisure-Gäste. Der Aufwand für privat veranlasste Übernachtungen könne Gegenstand einer kommunalen Aufwandsteuer sein, heißt es nun in der Urteilsbegründung aus München. „Die bremische Tourismusabgabe und die hamburgische Kultur- und Tourismustaxe sind dabei nicht mit der Umsatzsteuer vergleichbar“, konstatieren die Richter des Bundesfinanzhofs. Weiterlesen