WLAN: Lockerung bei Haftung für Gäste endlich beschlossen

Keine Haftung mehr bei Rechtsvertößen von Gästen – Kostenfreies Highspeed-Wlan in Gastronomie & Hotellerie immer wichtiger und zieht viele Gäste an

JUSTITIA - blau

Berlin, 17. September 2015  – Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. So will die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots auch in der Gastronomie und Hotellerie unterstützen.

Über WLAN-Hotspots kann jeder mobil und unkompliziert das schnelle Internet nutzen – am Flughafen, im Café, in Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten. Deutschland liegt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich aber nur im Mittelfeld, teilte die Bundesregierung mit.

Haftungsprivileg für Wlan-Anbieter
Das liege unter anderem daran, dass sich aufgrund der derzeitigen Rechtslage Anbieter von Hotspots nicht sicher sein können, für Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet – etwa unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen – nicht verantwortlich gemacht zu werden. Die Gesetzesänderung soll nun klarstellen, dass sich diese Diensteanbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Es soll bewirken, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

Zudem werde klargestellt, dass der Wlan-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. „Dafür muss er sein Wlan angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde“, so das Kommuniqué aus Berlin.

Kein Haftungsprivileg bei Urheberrechtsverletzungen
Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Hostprovider – also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern – sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht.

Kostenfreies Wlan ist für die Gastronomie und Hotellerie seit Langem ein wichtiges Kriterium zur Standortauswahl. Wlan-Anbieter wie beispielsweise Airfy oder AEO – einfach mit nur einem Klick online gehen – haben sich längst etabliert. In Hotels ist kostenfreies Highspeed-Wlan – nicht „Wlahm“ – wichtiger als Lage und Frühstück.

Quelle: Hotelier

 

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