Steigenberger mit eigener Informationsseite zum Pharmakodex

Frankfurt – Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen groben Ăśberblick ĂĽber die Regelungen in den relevanten Paragrafen im Kodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle fĂĽr die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V.“ und des Vereins „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) e.V.“ und den Einfluss dieser Bestimmungen auf die Planung Ihrer Veranstaltung geben.

Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Kriterien zur Auswahl eines „kodexkonformen“ Veranstaltungsortes. Bitte beachten Sie jedoch, dass der FSA e. V. und der AKG e.V. keine konkrete Kategorisierung von bestimmten Hotels als kodexkonform vornehmen.

Vielmehr entscheiden die sogenannten Spruchkörper des FSA beziehungsweise der AKG unter anderem ĂĽber die Vereinbarkeit eines Veranstaltungsorts mit den Regelungen des jeweiligen Pharma-Kodex – immer unter Zugrundelegung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles.

Aus diesen GrĂĽnden obliegt die PrĂĽfung und Beurteilung der „Pharma-Kodex-Konformität“ der einzelnen Hotels und Veranstaltungsorte in jedem Einzelfall ausschlieĂźlich dem veranstaltenden Pharmaunternehmen beziehungsweise einem mit der Organisation beauftragten Dritten.

www.steigenberger.com

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